sachverständigenwesen / Schulungen bei Stalvoss ism

 

Sachverständigenwesen bei Stalvoss ISM

 

Stalvoss ISM beschäftigt qualifizierte und geschulte Sachverständige.

Die Abnahme Ihrer Krane erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen wahlweise durch einen durch die Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen für die Prüfung von Kranen gemäß §25 bzw. §28 DGUV Vorschrift 52 oder einem zertifizierten Prüfsachverständigen entsprechend §14(4) Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung.

Unsere Kransachverständigen prüfen handgeführte und kraftangetriebene Hebezeuge und Krananlagen. Dazu gehören beispielsweise Schienenlaufkatzen, Schwenkkrane, Wandlaufkrane, Brückenkrane und Portalkrane.

Bei der UVV-Prüfung werden folgende Tätigkeiten durch die Sachverständigen durchgeführt:

  • Kontrolle der technischen Dokumentation
  • Prüfung des Kranes hinsichtlich seiner Ausrüstung gemäß den entsprechenden Vorgaben der BG oder Maschinenrichtlinie
  • Prüfung der Tragkonstruktion, z.B. Kranbahn, Kranfundamente, Gleisanlagen
  • Prüfung der Eignung des Kranes für den vom Betreiber angegebenen Einsatz
  • Prüfung der Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen hinsichtlich Vollständigkeit, Eignung und Wirksamkeit
  • Funktionsprüfung des gesamten Krans mit und ohne Last
  • Funktionsprüfung mit Prüflasten
  • Erstellung des Prüfergebnisses des Kranes und Dokumentation in den zugehörigen Unterlagen, inkl. ausführlicher Durchsprache mit dem Betreiber
  • Nachbesichtigung eventuell festgestellter Mängel

 

Gerne beraten unsere Sachverständigen Sie in Bezug auf die Behebung der – im Laufe der UVV-Prüfung – festgestellten Mängel.